Dienstag, 30. April 2024
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Kein Schutz für LGBTI-Demo: EGMR verurteilt Georgien

Für die Angreifer gab es kaum Konsequenzen

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Am 17. Mai 2013, anlässlich des Tages gegen Homo-, Bi- und Transphobie (IDAHOBIT), haben LGBTI-Aktivist:innen in der georgischen Hauptstadt Tiflis eine Demonstration angemeldet. Doch ihnen stellten sich 35.000 bis 40.000 Gegendemonstrant:innen entgegen, angeführt von Vertretern der orthodoxen Kirche. Sie hetzten die queeren Aktivist:innen mit Stöcken und Steinen durch die Stadt. 

Für die Richter war klar: Der Staat hat auf mehreren Ebenen versagt

Bei den Angriffen wurden mehrere Personen verletzt. Schon bald nach dem Vorfall gab es Kritik, dass die Community bei ihrem Protest vom Staat nicht ausreichend geschützt worden war. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg deshalb Georgien zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Geklagt hatten 35 Personen und zwei Organisationen.

Die Begründung der Richter: Der Staat habe auf mehreren Ebenen versagt – sowohl beim Schutz der Demonstrant:innen als auch bei der Strafverfolgung nach den Vorfällen. So habe er die LGBTI-Aktivist:innen nicht ausreichend gegen die Gewalt der Gegendemonstranten geschützt. Zwar halfen Polizist:innen den Aktivist:innen, dem Mob zu entkommen – doch einige Beamt:innen seien untätig geblieben oder hätten selbst ihre Vorurteile zu erkennen gegeben. 

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Nun muss Georgien fast 200.000 Euro Schadenersatz zahlen

Wegen der weit verbreiteten Homophobie hätte der Staat die Versammlung besser schützen müssen, so der EGMR. Für die Angreifer:innen gab es fast keine Konsequenzen – lediglich vier von ihnen wurden angeklagt, aber freigesprochen – darunter auch ein Geistlicher. Ein Verfahren läuft noch. Vier weitere Personen wurden wegen der Gewalt zu einer Geldstrafe in der Höhe von umgerechnet je 45 Euro verurteilt.

Der EGMR verurteilte Georgien deshalb zur Zahlung von 193.500 Euro Schadenersatz. Nach Meinung des EGMR wurden bei den Vorfällen und deren Aufarbeitung durch die Behörden das Verbot der unmenschlichen Behandlung, das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. 

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