Freitag, 26. April 2024
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Huonder-Pressesprecher beschimpft Schwulenverband

"Einstellung der Anzeige ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit"

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Dass die Staatsanwaltschaft Graubünden das Ermittlungsverfahren gegen Vitus Huonder, den Bischof von Chur, eingestellt hat, freut vor allem das Bistum. Doch deren offizielle Reaktion zeigt: Lernfähig dürfte die römisch-katholische Kirche in dieser Frage nur bedingt sein.

Huonder billigte in einer Rede den Mord an schwulen Männern

Zur Erinnerung: Vitus Huonder, Bischof von Chur, hatte bei einem Kongress in Fulda die Bedeutung von Bibelstellen bekräftigt, die Homosexualität mit dem Tod bestrafen wollen. Diese würden „genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben“, so der 73-Jährige.

Nach einem öffentlichen Aufschrei betonte Huonder, dass er „selbstverständlich (…) nicht für die alttestamentarische Forderung nach der Todesstrafe für homosexuell empfindende Menschen““ eintrete – doch so ganz wollte ihm das die Schweizer Schwulen- und Lesbencommunity nicht glauben. Sie erstattete Strafanzeige gegen Huonder.

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Dessen Äußerungen seien eine „öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit“, so die Schwulenorganisation Pink Cross in der Anzeige. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft Graubünden sah in die Rede „nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit“ und stellte das Verfahren ein.

Pressesprecher freut sich, dass Klage gegen den Bischof abgewiesen wurde

Für den Sprecher von Bischof Huonder, Giuseppe Gracia, ein Sieg der Meinungsfreiheit: „Die Klage war der Versuch, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen. Das ist nicht gelungen. Eine gute Nachricht für alle, die es mit der gegenseitigen Toleranz ernst meinen“, ließ er in einer ersten Stellungnahme verlautbaren.

Dem widersprachen die Aktivisten von Pink Cross: „Der Annahme des Bistumssprecher liegt ein falsches Grundrechtsverständnis zugrunde“, erklärten sie in einer Reaktion. Denn auch die Meinungsfreiheit gelte nicht uneingeschränkt: „Jedes Grundrecht darf eingeschränkt werden, wenn sein einseitiger Gebrauch übermäßig in die Grundrechte anderer eingreift.“ Und wer anderen Grundrechte abspreche oder zu Hass und Verbrechen aufrufe, sei durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht geschützt, macht Pink Cross klar.

Außerdem hat sich Gracia womöglich zu früh gefreut: Denn Pink Cross hat gegen die Einstellung des Verfahrens Berufung eingelegt. Bischof Huonder habe die „fraglichen Bibelzitate nicht einfach isoliert für sich wiedergegeben“, sondern „einleitend deren Authentizität und Wahrheit bestätigt, sowie vor und unmittelbar nach dem Zitieren ein entsprechendes Handeln propagiert“, heißt es in der Berufung.

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