Samstag, 27. April 2024
HomePolitikInlandVolksanwalt kritisiert: Noch immer kein Schutz für intergeschlechtliche Kinder

Volksanwalt kritisiert: Noch immer kein Schutz für intergeschlechtliche Kinder

Noch immer gibt es in Österreich kein Gesetz, das geschlechtsverändernde Operationen an intersexuellen Kindern verbietet. Das kritisiert nun die Volksanwaltschaft. Die zuständigen Ministerien sehen den Ball bei der Volkspartei.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Im Umgang mit intersexuellen Kindern ist Österreich besonders nachlässig: Bereits 2020 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Österreich aufgefordert, nicht notwendige Eingriffe sowie Eingriffe ohne Einverständnis an Geschlechtsmerkmalen von Kindern zu verbieten.

Der Nationalrat hat einstimmig für den Schutz gestimmt

Im Jahr 2021 hat der Nationalrat dann in einem Initiativantrag einstimmig beschlossen, intersexuelle Kinder vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen zu schützen. Doch ein entsprechendes Gesetz zum Schutz der Betroffenen gibt es bis heute nicht, kritisiert jetzt die Volksanwaltschaft.

„Geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Babys, Kindern und Jugendlichen sind massive Menschenrechtsverletzungen“, macht der zuständige Volksanwalt Bernhard Achitz klar: „Es ist höchste Zeit, dass Justiz- und Gesundheitsministerium auch ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung schicken.“

- Werbung -

Der Entwurf ist fertig – die Grünen warten auf eine Antwort der ÖVP

Dabei haben die beiden von den Grünen geführten Ministerien bereits vor einem Jahr einen fertigen Entwurf zu dem Thema vorgelegt – und warten seitdem auf eine Reaktion vom Koalitionspartner.

Die ÖVP „wurde zu weiteren Gesprächen zu diesem wichtigen Vorhaben aufgefordert“, antwortete Justizministerin Alma Zadic im November auf eine Anfrage von SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner. Nur: „Bislang ist der Koalitionspartner dieser Aufforderung nicht nachgekommen“, so die Ministerin.

Betroffene empfinden die Operationen oft als Verstümmelung

Nach wie vor ist die Medizin oft darauf ausgerichtet, bei Kindern, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, die „störenden“ Geschlechtsmerkmale frühzeitig zu entfernen. Doch diese Operationen empfinden Betroffene später häufig als Verstümmelung.

Ziel dieses Gesetzes sollte es also sein, die medizinischen Entscheidungsprozesse bei Kleinkindern mit beiden Geschlechtsmerkmalen nachhaltig zu ändern, heißt es aus der Volksanwaltschaft. Denn vorschnelle Operationen würden später oft zu schweren Traumatisierungen führen. Betroffen sind Schätzungen zufolge in Österreich etwa 30 Kinder pro Jahr.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner