Samstag, 27. April 2024
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Kardinal aus Indien unterstützt die Segnung schwuler und lesbischer Paare

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Die Möglichkeit, „Paare in irregulären Situationen“ segnen zu können, sei eine „Bestätigung“ und ein „Geschenk“, betont der indische Kardinal Oswald Gracias, Erzbischof von Mumbai und enger Berater des Papstes, gegenüber dem US-Portal Crux .  Auch Jesus habe niemals eine Segnung verweigert, so der Kardinal: „Das ist der Grundgedanke“. 

In Indien ist die Bitte um Segnung ein üblicher Brauch

Außerdem sei die Bitte um Segnung in der indischen Kultur ein üblicher Brauch. „Unsere indische Mentalität ist so inklusiv und verständnisvoll für Menschen anderer Religionen und Glaubensrichtungen“, so Gracias: „Alle suchen nach Gott, alle suchen nach der Wahrheit, alle suchen nach Spiritualität.“

Gracias stellt sich mit seiner Position gegen Bischöfe in Osteuropa oder Afrika, die sich gegen die Segnung schwuler und lesbischer Paare in der römisch-katholischen Kirche ausgesprochen haben. Die Richtlinie des Vatikans werde in Ungarn „angesichts der pastoralen Situation“ nicht umgesetzt, hieß es etwa von der dortigen Bischofskonferenz.

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„An der kirchlichen Lehre von der Ehe zwischen Mann und Frau ändert sich überhaupt nichts“

Für den Erzbischof von Mumbai beruht diese Kontroverse auf einem Missverständnis. „An der kirchlichen Lehre von der Ehe zwischen Mann und Frau ändert sich überhaupt nichts. Die Tradition der Kirche und des Lehramtes ist sehr klar und es gibt überhaupt keinen Widerspruch“, betont er.

Das vatikanische Glaubensdikasterium hat am 18. Dezember mit Billigung von Papst Franziskus das Dokument „Fiducia supplicans“ veröffentlicht. Es gestattet erstmals die Segnung von homosexuellen, unverheirateten und wiederverheirateten Paaren. Allerdings dürfen diese Segnungen nicht während Gottesdiensten stattfinden, auch eine Verwechslung mit einer kirchlichen Trauung muss ausgeschlossen werden.

Homosexualität ist in Indien, der Heimat des Erzbischofs, ein kontroverses Thema: Bis zum September 2018 waren gleichgeschlechtliche Handlungen im bevölkerungsreichsten Land der Welt noch verboten – bis das Höchstgericht das Verbot aus der britischen Kolonialzeit als verfassungswidrig einstimmig aufhob. Erst im Oktober hatte das Höchstgericht die Öffnung der Ehe abgelehnt und an den Gesetzgeber weiterverwiesen.

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