Samstag, 27. April 2024
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Nach Brandanschlägen auf queere Einrichtungen: 63-Jähriger auf freiem Fuß

Obwohl er mehr als ein Dutzend Brandanschläge verübt hat, ist ein 63 Jahre alter Pensionist aus Berlin wieder auf freiem Fuß. Der Antrag auf Unterbringung in der Psychiatrie wurde abgelehnt, die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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Im letzten Sommer verunsicherten mehrere Brandanschläge nicht nur die queere Community in Berlin. Denn Ziele waren unter anderem das Homosexuellen-Mahnmal in Tiergarten und ein lesbischer Verein in Neukölln.

Der Mann steht zu den Taten, nennt einige Anschläge „symbolisch“

Auch eine Bücherbox in der Nähe des Holocaust-Mahnmals „Gleis 17“ in Berlin-Grünewald wurde von dem Mann angezündet. Mitte August konnte er schließlich festgenommen werden. Seitdem befand er sich im Maßregelvollzug in Untersuchungshaft.

Vor Gericht bestätigte der geständige Frühpensionist, er habe die Bücher verbrennen wollen. Die Anschläge auf die queeren Einrichtungen seien „symbolisch“ gewesen, er habe hier wenig Lampenöl verwendet. Das Gericht wertete diese Anschläge als Sachbeschädigungen.

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Insgesamt ging es bei dem Prozess um 13 Taten, die der Mann zwischen Jänner und August 2023 verübt habe. Neben den Brandanschlägen habe der Mann mehrere Male Wahlplakate verschiedener Parteien zerstört oder beschmiert, auch etliche queerfeindliche und volksverhetzende Äußerungen waren Thema vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft will den 63-Jährigen in der Psychiatrie sehen

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen Volksverhetzung, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung an. Die strebte eine Unterbringung des 63-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Doch dazu kommt es nicht.

Nach einem etwa vier Wochen dauernden Prozess lehnte das Landgericht Berlin am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. 

Für das Gericht hat der Mann „keine erheblichen Taten“ begangen

Der Mann habe in seinem Wahn „keine erheblichen Taten“ begangen, so das Gericht. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Maßregelvollzug seien für die Richter nicht erfüllt. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers.

Nun ist der 63-Jährige wieder auf freiem Fuß: Da der Pensionist während Taten schuldunfähig war, kommt er auch nicht ins Gefängnis. „Schauen sie, dass sie Hilfe annehmen“, riet der Richter dem Angeklagten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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