Montag, 17. Juni 2024
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Sex-Date starb an K.-o.-Tropfen: 56-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Ein Sex-Date endete in Berlin tödlich - nun muss sich ein 56-Jähriger wegen Mordes verantworten. Das hat die Staatsanwaltschaft der deutschen Hauptstadt nun bekanntgegeben.

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Es war am 13. Dezember, als sich ein 56 Jahre alter Deutsch-Portugiese und ein 42 Jahre alter Mann über eine Dating-Plattform für schwule und bisexuelle Männer zu einem Sex-Date trafen. Die beiden hatten auch in der Wohnung des Jüngeren in der Utrechter Straße Sex. 

Das Opfer starb an einer Überdosis GHB

Doch davor oder währenddessen soll der Ältere dem anderen Mann das als „Liquid Ecstasy“ bekannte GHB verabreicht und auf dessen Kopf eingeschlagen haben, um die eigene Lust zu steigern – so die Staatsanwaltschaft. 

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass er dabei den Tod seines Sexualpartners zumindest billigend in Kauf genommen habe. Denn bei Gammahydroxid-Buttersäure (GHB), die auch als K.-o.-Tropfen missbraucht wird, ist der Unterschied zwischen einer niedrigen, luststeigernden und einer tödlichen Dosis sehr gering.

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GHB spielt bei schwulen Kriminalfällen immer wieder eine Rolle

So gibt es immer wieder Fälle, in denen es bei Dates zu Todesfällen in Zusammenhang mit GHB kommt: So wurde im spanischen Bilbao im Jahr 2022 ein Jahr verhaftet, der so vier Grindr-Dates umgebracht haben soll, in London tötet ein Mann seine Dates ebenfalls mit GHB. Auch der Berliner „Darkroom-Mörder“ Dirk P. hat sich 2012 dieser Substanz bedient.

Als der 42-Jährige während des Dates starb, sei der 56-Jährige zunächst in Panik aus der Wohnung geflohen, so die Anklagebehörde. Die Leiche des Opfers wurde wenig später von einem Nachbarn gefunden.

Eine Woche nach der Tat konnte der Verdächtige festgenommen werden

Am 20. Dezember, eine Woche nach der Tat, konnte der Tatverdächtige aber festgenommen werden. Seitdem sitzt der Mann mit deutscher und portugiesischer Staatsbürgerschaft in Untersuchungshaft. 

Nun wird der 56-Jährige wegen Mordes angeklagt. Das hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt. Dort geht man davon aus, dass der Mann seinen Sexualpartner zu seinem Lustgewinn getötet hat. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.