Dienstag, 30. April 2024
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Homosexuelle Justizopfer: ÖVP und Grüne lassen Neos-Antrag abblitzen

Grüne wollen "keine parlamentarischen Schnellschüsse", SPÖ sieht "Verzögerungstaktik"

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Wie die Opfer der mittlerweile aufgehobenen Anti-Homosexuellen-Paragrafen entschädigt und rehabilitiert werden sollten, hat gestern im Justizausschuss des Nationalrats für Unstimmigkeiten gesorgt. Ein entsprechender Antrag der Neos wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt – auf einen unbestimmten Termin.

Derzeit werden die Verurteilungen nur im Einzelfall aus dem Strafregister gestrichen und es gibt keine Entschädigungen

Dass die Strafen derjenigen, die wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden, automatisch getilgt werden und die Betroffenen für die Folgen eine Entschädigung bekommen sollen, darüber herrscht nicht nur in der Community größtenteils Einigkeit. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechenden Tatbestände bereits im Jahr 2002 als verfassungswidrig aufgehoben. Doch in der Sache habe sich daraufhin aber wenig bewegt, beklagt sich unter anderem der offen schwule Neos-Nationalratsabgeordnete Yannick Shetty.

Zwar sei 2015 die Möglichkeit geschaffen worden, dass Betroffene ihre Verurteilungen durch eine Einzelfallprüfung aus dem Strafregister tilgen lassen können, einen Anspruch auf Entschädigung für die Opfer gebe es bis dato allerdings nicht. Der LGBTI-Sprecher der Neos drängt nun auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Justizressorts, mit dem Personen, die aufgrund der mittlerweile aufgehobenen Anti-Homosexuellen-Paragraphen des StGB verurteilt worden waren, automatisch rehabilitiert werden und angemessene Entschädigungen erhalten, sofern die begangenen Taten heute nicht mehr strafbar sind.

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ÖVP und Grüne verschieben den Antrag – weil es 18 Jahre nach dem VfGH-Urteil „Zeit für eine ausgereifte Lösung“ braucht

Doch dieser Antrag wurde von ÖVP und Grünen vertagt – aufgrund „tilgungsrechtlicher Probleme“. Es brauche „Zeit für eine umfassende und ausgereifte Lösung. Wir wollen hier keine parlamentarischen Schnellschüsse ohne entsprechende legistische Grundlage“, erklärte die Grüne Menschenrechtssprecherin Ewa Ernst-Dziedzic das Nein ihrer Partei. Bislang waren eine automatische Tilgung der Strafen und eine Entschädigung vor allem an der ÖVP gescheitert.

Es gebe noch juristische Fragen und die konkreten Auswirkungen zu klären, sagt Ernst-Dziedzic: „Wir sind mit Justizministerin Alma Zadic im engen Austausch bei der Erarbeitung entsprechender Regierungsvorlagen.“ Für die Anliegen soll es in den nächsten Monaten „die beste Lösung“ geben, so die Grün-Politikerin, die bereits als Bundesrätin vor zwei Jahren eine Entschädigung für die Betroffenen forderte.

Neos: „Die Grünen sind kein Partner für die Community mehr“

Bei den Neos und der SPÖ fürchtet man, dass der Antrag mit Hilfe der Grünen trotzdem in den Schubladen des Parlaments verschwindet. „Die Grünen zeigen einmal mehr, dass sie ihre Positionen und Überzeugungen für die Regierungsbeteiligung mit der konservativen ÖVP verraten und kein Partner für die LGBTIQ-Gemeinschaft mehr sind. Es ist eine Schande, dass wir im Jahr 2020 immer noch über solche Schritte diskutieren müssen“, ärgert sich Shetty.

Auch SPÖ-Mandatar Harald Troch kritisiert die „Verzögerungstaktik“ der Regierungsparteien. Er ist der Meinung, eine gesetzliche Wiedergutmachung für jene Personen, die durch die Anti-Homosexuellen-Paragrafen schweres Unrecht erlebt haben, könnte schnell funktionieren.

Auch ein zweiter Antrag, den die Neos im Justizausschuss für die Rechte sexueller Minderheiten eingebracht hatten, wurde mit den Stimmen der türkis-grünen Koalition vertagt. Dabei ging es um eine leichtere Umwandlung Eingetragener Partnerschaften in Zivilehen. Geht es nach den Neos, sollte dafür eine gemeinsame Erklärung vor dem Standesamt reichen – doch wann der Justizausschuss dieses Thema nun behandelt, bleibt unklar. 

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