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Unterschiede zur Ehe
Was für Unterschiede gibt es zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft? Wir haben die wichtigsten Unterschiede für Dich zusammengefasst
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Stiefkinder
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Wenn ein Partner Kinder in die Lebenspartnerschaft bringt, ist der nicht-leibliche Elternteil nach dem Gesetz ein Fremder und muss es auch bleiben: Eine Stiefkind-Adoption ist ausdrücklich verboten. Erst nach dem Tod des leiblichen Elternteils kann der hinterbliebene Lebenspartner die Adoption seines Stiefkindes beantragen.
Der nicht-leibliche Elternteil hat aber auch keine Rechte, wenn es um die Pflege des Kindes geht: Sterbebegleitung, Karenz oder Pflegeurlaub für Stiefkinder sind im Gesetz nicht vorgesehen. Der Stiefpartner darf die Kinder auch nicht "in den Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens", also vom Arztbesuch bis zum Elternsprechtag, nicht vertreten. Stiefkinder können auch nicht bei der Krankenkasse mitversichert werden.
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Adoption
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Jede Art der Adoption ist Eingetragenen Partnern verboten. Sowohl die Fremdkindadoption, bei der das Paar gemeinsam zum Beispiel ein Waisenkind aufnehmen würde, als auch die Stiefkindadoption, bei der ein Partner auch rechtlich Verantwortung für das leibliche Kind des anderen Partners übernehmen will. Möglich ist eine Stiefkindadoption nur, wenn der leibliche Elternteil stirbt.
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Medizinisch unterstützte Fortpflanzung
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Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes dürfen nur heterosexuelle Ehepaare künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Single-Frauen und Eingetragene lesbische Paare sind davon ausdrücklich ausgenommen.
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Familienname
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Eingetragene Partner haben keinen Familiennamen, sondern einen Nachnamen. Und zwar davon unabhängig, ob ein Paar sich für einen gemeinsamen Namen entscheidet oder nicht.
Schließen also "Müller" und "Mayer" eine Eingetragene Partnerschaft, heissen sie zwar weiter "Müller" und "Mayer", jedoch nicht als Familienname, sondern als Nachname. Diese neue Namenskategorie wird ausschließlich für Personen geschaffen, die eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Damit müssen sie sich beim Ausfüllen eines amtlichen Formulars im Prinzip als Teil eines gleichgeschlechtlichen Paares outen.
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Todeserklärung
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Was passiert, wenn ein für tot erklärter Partner doch noch lebt, und der hinterbliebene Teil des Paares wieder verheiratet oder verpartnert ist? Ehepaare können die neue Ehe auflösen lassen und den zu Unrecht für tot erklären Ehegatten wieder heiraten. Für Lebenspartner ist das Auftauchen des für tot erklärten Partners aber kein Auflösungsgrund.
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Scheidungen
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Hier hat sich das Partnerschaftsgesetz der Realität stärker angenähert als das Ehegesetz: Während das Gericht Ehepaaren maximal sechs Jahre die Scheidung verweigern kann, sind es bei Eingetragenen Partnern nur drei Jahre. Das betrifft Scheidungen, bei denen das Gericht der Meinung ist, dass die Beziehung wieder gekittet werden kann oder die Scheidung einen der Partner besonders hart treffen würde, zum Beispiel aufgrund einer schweren Erkrankung.
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Unterhalt nach einer Scheidung
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Ist einer der beiden Teile eines Paares an der Scheidung schuld, muss er dem anderen Teil einen Unterhalt zahlen. Dieses Prinzip gilt für Ehen und Eingetragene Partnerschaften.
Doch bei der Ehe muss der schuldige dem schuldlosen Ehepartner gleich viel Unterhalt wie bei einer aufrechten Ehe zahlen - auf jeden Fall die Krankenversicherungsbeiträge. Bei der Eingetragenen Partnerschaft bekommt der schuldlose Teil des Paares von seinem Ex nur den niedrigeren nachpartnerschaftlichen Unterhalt.
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Internationales Privatrecht
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Für gleichgeschlechtliche ausländische Paare, die in Österreich leben, gelten die Bestimmungen in dem Land, in dem sie leben. Bei der Ehe ist es umgekehrt: Da würden die Bestimmungen des Landes gelten, dessen Staatsbürgerschaft sie haben.
Deutsche Lebenspartner, die in Österreich leben, werden also nach österreichischem Recht behandelt, Deutsche Ehepaare, die in Österreich leben, nach deutschem.
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Treue
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Im Eherecht ist fehlende Treue ein Scheidungsgrund. Bei Eingetragenen Partnerschaften wurde dieser Begriff moderner formuliert: Es besteht zwischen den Partnern die Pflicht zur "umfassenden Vertrauensbeziehung".
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Schwägerschaft
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Ehepartner sind mit den Verwandten des anderen Ehepartners verschwägert. Bei Eingetragenen Partnern gilt das nicht - obwohl es in sämtlichen bisherigen Entwürfen für ein Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehen war.
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Ehrverletzungen
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Ein hinterbliebener Ehepartner kann eine Rufschädigung oder Beleidigung an seinem verstorbenen Ehepartner einklagen: Deshalb konnte auch Claudia Haider, Witwe des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider, gegen Zeitungsberichte klagen, die ihrem Mann ein homosexuelles Verhältnis nachsagten. Lebenspartner sollen Ehrverletzungen an ihrem verstorbenen Partner aber nicht einklagen können.
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Eintragung der Partnerschaft
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Die Eintragung der Partnerschaft ist in § 47a, Absatz 1 des Personenstandsgesetzes geregelt. Dort heißt es: "Der Beamte der Bezirksverwaltungsbehörde hat in Anwesenheit beider Partnerschaftswerber in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde eine Niederschrift über die Begründung der eingetragenen Partnerschaft aufzunehmen."
Das heißt, ob es davor oder danach eine Zeremonie geben wird, ist im Gesetz selbst nicht geregelt und fällt in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrates. Zu erwarten ist, dass zumindest in den Hauptstädten die Eintragung der Partnerschaft mit einer Zeremonie davor oder danach möglich ist. Dann wäre der Unterschied zur Eheschließung denkbar klein: Denn das Feststellen der Identität und das Unterschreiben der Urkunden passiert in einigen Standesämtern auch nicht während der Zeremonie, sondern davor oder danach.
Weitere Unterschiede: Bei einer Eingetragenen Partnerschaft gibt es keine Trauzeugen. Und während eine Ehe schon mit dem mündlichen Ja-Wort gültig ist, erlangt eine Eingetragene Partnerschaft erst mit der Unterschrift beider Partner auf der Urkunde Rechtskraft.
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Hinterbliebenenpension
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Witwen- oder Witwerpensionen aus den Pensionskassen sind für hinterbliebene Lebenspartner nicht vorgesehen. Für die Hinterbliebenen von Politikern gibt es, anders als bei Ehepartnern, keine Witwen- oder Witwerrente. Für Ärzte und Wirtschaftstreuhänder gibt es in der aktuellen Fassung des EPG sehr wohl eine Hinterbliebenenrente.
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Verlobung
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Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist das Verlöbnis zwischen künftigen Ehepartnern geregelt. Zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ist eine Verlobung im rechtlichen Sinn nicht vorgesehen. Da diese heute aber in der Praxis nicht mehr relevant ist, ist das Partnerschaftsrecht hier moderner als das Eherecht.
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Altersgrenze
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Lesben und Schwule können eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, wenn sie volljährig, also 18 Jahre alt, sind. Eine Ehe kann - mit Erlaubnis der Eltern und gerichtlicher Genehmigung - schon mit 16 Jahren geschlossen werden.
Quelle: GGG.at, Gesetzesentwurf, Rechtskomitee Lambda
