» Impressum | Kontakt | Sitemap | AGB  
62
del.icio.usFolkdFurlgoogle.comLinkaARENAlive.comMister WongWebnewsYahooMyWebYiggIt
25.05.2010 17:25

Schwulenaktivisten in Simbabwe festgenommen

Wegen Beleidigung des Präsidenten

 

Die Polizei in Simbabwe hat zwei Aktivisten des Schwulen- und Lesbenverbandes GALZ festgenommen, weil sie Staatschef Robert Mugabe beleidigt haben sollen.

Außerdem werfen die Behörden den Männern vor, pornografisches Material zu besitzen, erklärt der Rechtsanwalt Dzimbabwe Chimbga. Außerdem habe die Polizei nach der Festnahme der Aktivisten am Wochenende angekündigt, die beiden Männer am Montag einem Richter vorzuführen. Das sei ebenfalls nicht geschehen, so der Anwalt.

Der diktatorisch regierende Präsident Robert Mugabe hat schön mehrmals gegen Lesben und Schwule gewettert. Erst im April bezeichnete Mugabe Homosexualität als "Idiotismus" und "Irrsinn", der den Zusammenhalt der Nation gefährden könne: "Wer sich der Homosexualität ergibt, vernichtet die nationale Einheit", so Mugabe damals. Gleichgeschlechtliche Liebe bezeichnete er als "ausländische Praxis, die in unser Land importiert wurde".

In Simbabwe gibt es Juni 2006 es ein Gesetz gegen "sexuelle Abnormalitäten". Durch dieses kann sogar Händchenhalten bestraft werden: Sodomie gilt als "Handlung, die Kontakt zwischen zwei Männern beinhaltet und von einer vernünftigen Person als unanständige Handlung angesehen wird". Die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.

<- Zurück zu: Politik

Die Foren von GGG.at sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleibe bei Deinen Kommentaren sachlich, fair und freundlich. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für die Userkommentare. Wir behalten uns aber vor, unsachliche, rechtswidrige oder moralische bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die GGG.at schaden könnten, zu löschen und - wenn nötig - auch User auszuschließen. Der Verfasser eines Kommentars haftet für seine Beiträge und kann dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch im Internet gelten die österreichischen Rechtsvorschriften, besonders des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.). GGG.at behält sich vor, die zuständigen Behörden von strafrechtlich relevanten Tatbeständen zu informieren. Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten.
Keine Kommentare

Um eine Anmerkungen auf diesen Artikel schreiben zu können, musst du angemeldet sein.